Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – und viele wissen nicht, wie viel ihnen zusteht oder wie sie es beantragen können. Im Jahr 2026 wurden die Beträge erhöht, sodass Pflegebedürftige und ihre Familien nun mehr Unterstützung erhalten. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie erhalten, und zeigt, welche Hilfsmittel mit dem Pflegegeld sinnvoll angeschafft werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad: Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € monatlich.
- Nur für häusliche Pflege: Pflegegeld gibt es ausschließlich für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden.
- Antrag bei der Pflegekasse: Das Pflegegeld muss beantragt werden – es wird nicht automatisch überwiesen. Der MDK prüft den Pflegebedarf.
- Kombination möglich: Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden – dann wird es anteilig ausgezahlt.
Unsere Empfehlungen
Mit dem Pflegegeld lassen sich unter anderem folgende praktische Hilfsmittel anschaffen:
Pflege Pager Set mit 3 Rufknöpfen und 2 Pagern
EYRA Patienten-Gleittuch – Positionierungshilfe
MoliCare Premium Bed Mat – Bettschutzeinlagen
Worauf sollten Sie beim Kauf achten?
Wenn Sie das Pflegegeld für Hilfsmittel einsetzen möchten, achten Sie zunächst darauf, was die Pflegekasse bereits kostenlos stellt – das spart doppelte Ausgaben. Technische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten können leihweise von der Krankenkasse gestellt werden. Mit dem Pflegegeld lassen sich gut ergänzende Produkte kaufen, die die tägliche Pflege erleichtern. Vergleichen Sie Preise und achten Sie auf Qualitätssiegel bei medizinischen Produkten. Beachten Sie außerdem, dass das Pflegegeld nicht zurückgezahlt werden muss – es steht Ihnen frei zur Verfügung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt – er kann es frei verwenden, z. B. als Dankeschön für pflegende Angehörige. Pflegesachleistungen hingegen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und finanzieren professionelle Pflegeleistungen.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Danach kommt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zu einer Begutachtung und stellt den Pflegegrad fest, der die Höhe des Pflegegeldes bestimmt.
Kann ich Pflegegeld und Rente gleichzeitig bekommen?
Ja, Pflegegeld und Rente können gleichzeitig bezogen werden. Pflegegeld ist keine Einkommensart, die die Rente beeinflusst – Sie können beides parallel erhalten.
Was passiert, wenn ich ins Heim umziehe?
Das Pflegegeld wird eingestellt, sobald der Pflegebedürftige dauerhaft in ein Pflegeheim einzieht. In der Übergangzeit von bis zu vier Wochen kann das Pflegegeld noch weitergezahlt werden.
Unser Fazit
Das Pflegegeld 2026 ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Familien und sollte unbedingt beantragt werden. Die Beträge reichen je nach Pflegegrad von 347 bis 990 Euro monatlich und können frei eingesetzt werden – zum Beispiel für ergänzende Pflegehilfsmittel oder als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige. Wer unsicher ist, welcher Pflegegrad zutrifft, sollte sich von der Pflegekasse beraten lassen.
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