Füße sind das am meisten vernachlässigte Körperteil im Alter – aus einem banalen Grund: Man kommt nicht mehr dran. Wer sich nicht mehr bücken kann und schlechter sieht, schneidet Nägel nicht mehr selbst, bemerkt Druckstellen zu spät und behandelt Hornhaut gar nicht. Die Folgen sind Schmerzen beim Gehen, ein unsicherer Gang und damit ein höheres Sturzrisiko.
Ein Punkt gehört an den Anfang: Bei Diabetes ist die Fußpflege ein medizinisches Thema, kein kosmetisches. Wer eine Nervenschädigung hat, spürt Verletzungen nicht – aus einer kleinen Wunde kann eine schwere Infektion werden. Dann gilt: keine scharfen Instrumente, keine Hornhauthobel, kein heißes Fußbad, und die Fußpflege gehört in fachliche Hände.
Was die Krankenkasse übernimmt
Podologische Behandlung – also medizinische Fußpflege – ist verordnungsfähig und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt, insbesondere beim diabetischen Fußsyndrom. Die Verordnung stellt die Hausärztin aus. Kosmetische Fußpflege dagegen zahlt man selbst.
Das ist der Unterschied, den viele nicht kennen: Podologen sind medizinisch ausgebildet und arbeiten auf Rezept, Fußpflegestudios nicht. Bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Blutverdünnern ist der Podologe der richtige Ansprechpartner.
Was zu Hause sinnvoll ist
Täglich kontrollieren – notfalls mit einem Handspiegel auf dem Boden oder mit Hilfe von Angehörigen. Gesucht wird nach Rötungen, Druckstellen, Rissen zwischen den Zehen und Verfärbungen der Nägel. Danach eingecremt, aber nicht zwischen den Zehen, weil es dort feucht bleibt und die Haut aufweicht.
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Unser Fazit
Täglich hinschauen, gerade schneiden, eincremen ohne Zehenzwischenräume, Hornhaut feilen statt schneiden. Und die entscheidende Weichenstellung: Wer Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Blutverdünner hat, lässt die Fußpflege beim Podologen machen – auf Verordnung der Hausärztin und auf Kosten der Kasse. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern der Unterschied zwischen Pflege und Risiko.
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