Pflegende Angehörige entlasten: Ansprüche, Technik, Grenzen

Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, überwiegend von Angehörigen. Diese Angehörigen sind die größte Pflegeeinrichtung des Landes – und die am schlechtesten ausgestattete. Der häufigste Grund für einen Heimeinzug ist nicht die Verschlechterung des Pflegebedürftigen, sondern die Erschöpfung des Pflegenden.

Deshalb steht hier die Entlastung vor der Ausrüstung. Zwei Ansprüche werden am häufigsten übersehen, obwohl sie jedem mit Pflegegrad zustehen.

Zwei Ansprüche, die kaum genutzt werden

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI: monatlich 131 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ab Pflegegrad 1. Nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet – und nicht verbrauchte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden. Viele lassen ihn über Jahre verfallen.

Die Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank wird, übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege für mehrere Wochen im Jahr. Auch stundenweise nutzbar. Beides beantragt man bei der Pflegekasse; die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist kostenlos und hilft beim Antrag.

Und ein Satz, der schwerer zu befolgen ist als jeder Antrag: Wer pflegt, braucht eigene Termine. Physiotherapie für den eigenen Rücken, Hausarzttermine, ein freier Nachmittag pro Woche. Das ist keine Selbstsucht, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Pflege überhaupt weitergeht.

Was den Rücken schont

Die größte körperliche Belastung sind Transfers: vom Bett in den Rollstuhl, vom Stuhl auf die Toilette. Falsch ausgeführt kosten sie den Pflegenden die Bandscheiben. Die Grundregel lautet, nicht zu heben, sondern gleiten und drehen zu lassen – dafür gibt es Hilfsmittel, die wenige Euro kosten und den Unterschied machen.

Rutschbrett für den Transfer

Rutschbrett für den Transfer

Das Brett überbrückt den Spalt zwischen Bett und Rollstuhl, sodass der Pflegebedürftige hinübergleitet statt gehoben zu werden. Voraussetzung ist, dass er den Oberkörper halten kann. Die Radbremsen müssen fest sein und die Armlehne abnehmbar – sonst funktioniert das Prinzip nicht. Viele Kassen bezuschussen solche Hilfsmittel auf Verordnung.

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Drehscheibe für den Transfer

Drehscheibe für den Transfer

Für Menschen, die kurz stehen können, aber die Füße nicht mehr umsetzen: Die Scheibe dreht den Stand, ohne dass gedreht oder getragen werden muss. Der Pflegende führt nur noch. Rutschfeste Schuhe sind Voraussetzung, und die Scheibe gehört auf festen Boden – auf Teppich verliert sie ihre Funktion.

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Waschbare Bettschutzeinlagen

Waschbare Bettschutzeinlagen

Waschbare Unterlagen sind auf Dauer günstiger und angenehmer als Einwegprodukte, weil sie sich weniger heiß und weniger raschelig anfühlen. Zwei Stück sind das Minimum, damit während des Waschens eine im Einsatz ist. Achten Sie auf eine Größe, die über die Matratzenbreite hinausreicht.

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Nitril-Einweghandschuhe im Hunderterpack

Nitril-Einweghandschuhe im Hunderterpack

Bei der Körperpflege und beim Umgang mit Ausscheidungen schützen Handschuhe beide Seiten. Nitril statt Latex, weil Latexallergien häufig sind und sich durch wiederholten Kontakt erst entwickeln können. Zum Zubehör, das über den Entlastungsbetrag oder die Pflegehilfsmittelpauschale abgerechnet werden kann – fragen Sie bei der Pflegekasse nach.

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Automatischer Desinfektionsspender

Automatischer Desinfektionsspender

Berührungslos bedeutet, dass die Hände nach dem Kontakt nichts mehr anfassen – genau darum geht es. Ein Spender an der Zimmertür wird tatsächlich benutzt, eine Flasche im Schrank nicht. Die Einwirkzeit auf dem Etikett ist einzuhalten, sonst wirkt das Mittel nicht: dreißig Sekunden feucht halten ist die übliche Vorgabe.

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Unser Fazit

Erst die Ansprüche klären, dann die Ausrüstung kaufen: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sind Geld, das vielen zusteht und ungenutzt bleibt. Die kostenlose Pflegeberatung hilft dabei. Bei den Transfers gilt gleiten statt heben – Rutschbrett und Drehscheibe kosten wenig und schützen den eigenen Rücken. Und der wichtigste Satz zum Schluss: Wer pflegt, muss selbst gesund bleiben. Eine Auszeit ist Teil der Pflege, nicht ihr Gegenteil.

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