Entlastungsleistungen Pflege: 125 Euro im Monat nutzen

Wer zu Hause gepflegt wird oder jemanden pflegt, hat oft Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen von 125 Euro – doch viele wissen nicht, wie sie dieses Geld sinnvoll einsetzen können. Mit dem Betrag lassen sich praktische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch finanzieren, die den Alltag wirklich erleichtern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Produkte besonders empfehlenswert sind und wie Sie die 125 Euro am besten nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch ab Pflegegrad 1: Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf 125 Euro monatliche Entlastungsleistungen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 Euro monatlich zahlt die Kasse für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und ähnliche Verbrauchsartikel.
  • Nicht verbrauchter Betrag: Nicht genutzte Entlastungsleistungen können bis zu 12 Monate übertragen werden.
  • Antrag nötig: Die Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden – sie werden nicht automatisch ausgezahlt.

Unsere Empfehlungen

Mit den Entlastungsleistungen können Sie folgende bewährte Pflegehilfsmittel anschaffen:

MoliCare Form 8 Tropfen – Inkontinenzvorlage


MoliCare Form Inkontinenzvorlage

MoliCare Form 8 Tropfen – Inkontinenzvorlage für schwere Inkontinenz

Laut Kundenbewertungen bieten diese Vorlagen zuverlässigen Schutz auch bei starker Inkontinenz. Käufer berichten von sehr guter Saugfähigkeit und angenehm hautfreundlichem Material, das auch bei längerem Tragen keine Reizungen verursacht. ⭐ 4,4/5 Sterne

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Strampelpeter Flockenwindeln – Hygienische Betteinlage


Strampelpeter Flockenwindeln Betteinlage

Strampelpeter Flockenwindeln – Hygienische Bettschutzeinlagen

Die Erfahrungsberichte zeigen, dass diese Einlagen besonders bei bettlägerigen Pflegebedürftigen sehr nützlich sind. Käufer berichten, dass die weiche Oberfläche die Haut schont und das Bett effektiv vor Feuchtigkeit schützt. ⭐ 4,7/5 Sterne

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San Seni Alvi – Inkontinenzvorlage bei Stuhlinkontinenz


San Seni Alvi Inkontinenzvorlage

San Seni Alvi – Speziell bei Stuhlinkontinenz und Dauerkatheter

Laut Kundenbewertungen ist dieses Produkt besonders für Pflegebedürftige mit Stuhlinkontinenz geeignet. Die Erfahrungsberichte heben die diskrete Form und die zuverlässige Sicherheit hervor, die pflegenden Angehörigen viel Aufwand erspart. ⭐ 4,4/5 Sterne

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Worauf sollten Sie beim Kauf achten?

Beim Einkauf von Pflegehilfsmitteln mit den Entlastungsleistungen sollten Sie folgende Punkte im Blick haben: Achten Sie auf die richtige Saugstärke passend zum Bedarf des Pflegebedürftigen – zu wenig Schutz führt zu unangenehmen Situationen, zu viel ist unwirtschaftlich. Hautverträglichkeit ist besonders wichtig, da empfindliche Haut im Pflegebereich schnell reagiert. Wählen Sie Produkte mit CE-Kennzeichnung und medizinischer Zulassung für mehr Sicherheit. Achten Sie beim Kauf auf Vorteilspackungen, da die Kosten pro Stück deutlich günstiger sind. Prüfen Sie außerdem, welche Produkte Ihre Pflegekasse im Rahmen der 40-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet – hier gibt es je nach Kasse Unterschiede.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Entlastungsleistungen genau?

Entlastungsleistungen sind monatliche Zuschüsse von 125 Euro für häuslich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Das Geld dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten – zum Beispiel durch Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder praktische Pflegehilfsmittel.

Kann ich die 125 Euro auch für Amazon-Käufe nutzen?

Die Entlastungsleistungen müssen an anerkannte Dienste oder Einrichtungen gezahlt werden – sie sind nicht als direktes Guthaben für Onlinekäufe gedacht. Allerdings können Sie über die separate 40-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen etc.) Produkte erstatten lassen.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Nicht verbrauchte Entlastungsleistungen können bis zu 12 Monate lang übertragen werden. Das bedeutet: Haben Sie im Januar die 125 Euro nicht genutzt, stehen Ihnen im Dezember des gleichen Jahres noch bis zu 1.500 Euro zur Verfügung.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Entlastungsleistungen?

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf 125 Euro monatliche Entlastungsleistungen. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistungen hinzu.

Unser Fazit

Die Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich sind eine wertvolle Unterstützung, die leider viel zu oft ungenutzt bleibt. Besonders für pflegende Angehörige, die täglich viel leisten, lohnt es sich, diesen Betrag konsequent zu beantragen und einzusetzen – sei es für professionelle Hilfe oder für praktische Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzprodukte und Bettschutzeinlagen. Wer unsicher ist, welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, sollte sich an die zuständige Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt wenden.

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