Pflegetagebuch und Begutachtung: den MD-Termin vorbereiten

Beim Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes entscheidet sich, welcher Pflegegrad vergeben wird – und damit, wie viel Geld und Unterstützung ankommt. Der Termin dauert eine gute Stunde. Wer an diesem Tag einen guten Tag hat, wird schlechter eingestuft als jemand, dessen Alltag realistisch dokumentiert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegetagebuch führen: zwei Wochen vor dem Termin, jeden Tag, mit Zeitangaben
  • Nicht beschönigen: Der schlechte Tag gehört genauso ins Protokoll wie der gute
  • Sechs Module: Bewertet wird die Selbstständigkeit – nicht der Zeitaufwand der Pflege
  • Jemanden dabeihaben: Angehörige dürfen und sollen beim Termin anwesend sein
  • Widerspruch möglich: gegen den Bescheid innerhalb eines Monats, schriftlich

Was beim Termin tatsächlich bewertet wird

Seit der Umstellung auf Pflegegrade zählt nicht mehr, wie viele Minuten die Pflege dauert, sondern wie selbstständig jemand noch ist. Sechs Bereiche werden angeschaut: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Diese sechs Module werden unterschiedlich gewichtet.

Das erklärt eine häufige Enttäuschung: Wer körperlich fit ist, aber wegen einer Demenz nichts mehr allein organisieren kann, wird über die kognitiven Module erfasst – und umgekehrt. Beschreiben Sie deshalb nicht nur, was Sie tun, sondern was ohne Sie passieren würde. Der Satz „das macht sie noch selbst“ ist im Zweifel falsch, wenn jemand daneben stehen und anleiten muss.

Zwei praktische Hinweise: Räumen Sie vorher nicht auf, was den Alltag zeigt, und lassen Sie die begutachtete Person selbst antworten – ergänzen Sie danach. Und notieren Sie sich nach dem Termin, was gefragt wurde. Das hilft, falls ein Widerspruch nötig wird.

Fünf Hilfen für die Vorbereitung

Pflegetagebuch zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Pflegetagebuch zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Vorgedrucktes Heft, das den Alltag entlang der Begutachtungskriterien abfragt. Der Vorteil gegenüber einem leeren Notizbuch: Es fragt nach Dingen, an die man selbst nicht denkt – nächtliches Aufstehen, Anleitung beim Zähneputzen, Umgang mit Terminen. Führen Sie es zwei Wochen lang.

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Handbuch der Pflegegrade

Handbuch der Pflegegrade

Nachschlagewerk zu Ansprüchen und Verfahren. Es lohnt sich vor allem für die Leistungen, die man sonst nicht kennt: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung. Vieles davon wird schlicht nicht beantragt, weil niemand davon erzählt.

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Dokumentenmappe A4 mit zwölf Fächern, 2 Stück

Dokumentenmappe A4 mit zwölf Fächern, 2 Stück

Mappe für alles, was am Tag der Begutachtung auf dem Tisch liegen sollte: Medikamentenplan, Arztbriefe, Hilfsmittelverordnungen, Schwerbehindertenausweis. Wer das sortiert vorlegen kann, macht den Termin für beide Seiten kürzer und genauer.

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Notizbuch A4 kariert, 3er-Pack

Notizbuch A4 kariert, 3er-Pack

Für alles, was in kein Formular passt: Verlauf, Auffälligkeiten, Gespräche mit Ärzten und Pflegediensten. Ein durchgehend geführtes Heft ist bei späteren Widersprüchen mehr wert als jede Erinnerung – und es entlastet, weil man nicht alles im Kopf behalten muss.

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Ringbücher A4, 12 Stück

Ringbücher A4, 12 Stück

Schmale Ordner für die getrennte Ablage: einer für die Pflegekasse, einer für die Krankenkasse, einer für Ärzte, einer für Hilfsmittel. Getrennte Ordner klingen übertrieben, bis zum ersten Mal ein Schreiben mit Frist gesucht werden muss.

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Was Sie am Tag des Termins bereitlegen

  • Aktueller Medikamentenplan aus der Hausarztpraxis oder Apotheke
  • Arztbriefe und Entlassungsberichte der letzten Zeit
  • Liste der Hilfsmittel, die benutzt werden – inklusive derer, die verordnet, aber nicht genutzt werden
  • Das geführte Pflegetagebuch, nicht als Beweis, sondern als Gedächtnisstütze
  • Kontaktdaten von Pflegedienst, behandelnden Ärzten und Betreuung

Wenn der Bescheid nicht passt

Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss zunächst keine Begründung enthalten – die können Sie nachreichen, wenn Sie das Gutachten angefordert und gelesen haben. Fordern Sie das Gutachten immer an: Erst dort steht, wie die einzelnen Module bewertet wurden, und meist erkennt man schnell, wo die Einschätzung vom Alltag abweicht.

Kostenlose Unterstützung gibt es bei der Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den unabhängigen Verbraucher- und Sozialverbänden. Ein Widerspruch ist ein normaler Vorgang und kein Streit – ein erheblicher Teil davon führt zu einer Neubewertung.

Unser Fazit

Die zwei Wochen Pflegetagebuch vor dem Termin sind der wirksamste Einsatz von Zeit, den es in diesem Zusammenhang gibt. Beschreiben Sie darin, was ohne Hilfe passieren würde, nicht nur, was Sie tun. Legen Sie Unterlagen sortiert bereit und bleiben Sie beim Termin dabei. Und wenn der Bescheid nicht zum Alltag passt: Gutachten anfordern, Widerspruch einlegen, Beratung holen – alles drei kostet nichts.

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