Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € für seniorengerechte Umbauten – pro Person und pro Maßnahme. Wenige wissen davon. Wir zeigen was gefördert wird und wie Sie es beantragen.
Kaufberatung
- Pflegegrad als Voraussetzung
- Antrag VOR Durchführung der Maßnahme stellen
- Maßnahme muss pflegebedingt notwendig sein
- Mehrere Maßnahmen möglich
- Kombinierbar mit KfW-Förderung
Produkte im Test
Haltegriff Bad (förderbar)
Professionelle Haltegriffe die im Rahmen der Wohnraumanpassung von der Kasse bezuschusst werden.
Duschsitz (förderbar)
Duschsitz der als wohnraumanpassende Maßnahme gefördert werden kann.
Antirutschmatte
Rutschhemmende Matten für Bad und Dusche – Teil der barrierefreien Wohnungsgestaltung.
Türschwellen-Rampe
Türschwellen-Überfahrrampe macht Türen rollstuhl- und rollatorgerecht. Förderbar.
FAQ
Was wird mit den 4.000 € gefördert?
Bad-Umbau, Türverbreiterung, Rampen, Haltegriffe, Treppenlifte (als Zuschuss), Dusch-WC Installation und mehr.
Braucht man Pflegegrad für den Wohnraumanpassungs-Zuschuss?
Ja, mindestens Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme genehmigt sein.
Kann man mehrfach 4.000 € bekommen?
Ja, pro Maßnahme und pro Haushalt. Eine Person kann mehrfach Zuschüsse erhalten.
Fazit
Beantragen Sie den Zuschuss immer VOR der Maßnahme. Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch. Kombinieren Sie mit KfW-Förderung für noch mehr Unterstützung.
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