Eine Patientenverfügung ist eines der wichtigsten Dokumente, das jeder Mensch für sich erstellen sollte – sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall von Bewusstlosigkeit oder Handlungsunfähigkeit erwünscht oder unerwünscht sind. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen in Ausnahmesituationen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine Notarpflicht: Eine Patientenverfügung ist formfrei und benötigt keinen Notar – sie muss handschriftlich unterschrieben und datiert sein.
- Muss konkret formuliert sein: Allgemeine Aussagen reichen nicht aus – benennen Sie konkrete medizinische Situationen und Maßnahmen.
- Regelmäßig aktualisieren: Eine Patientenverfügung sollte alle 2 bis 3 Jahre erneuert werden, um ihre Aktualität und Gültigkeit zu bestätigen.
- An alle übergeben: Hinterlassen Sie Kopien beim Hausarzt, Krankenhaus-Stammarzt und in der eigenen Handtasche – und informieren Sie Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort.
Unsere Empfehlungen
Für das Erstellen und Aufbewahren von Patientenverfügungen sind diese Hilfsmittel nützlich:
Dokumentenmappe – Wichtige Papiere sicher aufbewahren
Notfallarmband Senioren – Wichtige Daten immer dabei
Hausnotruf Mobil – Für Notfall auch unterwegs erreichbar
Worauf sollten Sie beim Kauf achten?
Eine Patientenverfügung kostet nichts außer Zeit – kostenlose Vorlagen gibt es beim Bundesjustizministerium (bmj.de) oder bei der Verbraucherzentrale. Wichtig ist, dass die Verfügung individuell formuliert ist und nicht einfach ein Muster abschreibt. Lassen Sie die Formulierungen wenn möglich von einem Arzt auf medizinische Genauigkeit prüfen. Hinterlegen Sie Kopien an mehreren sicheren Orten. Kombinieren Sie die Patientenverfügung unbedingt mit einer Vorsorgevollmacht.
Häufige Fragen (FAQ)
Was genau regelt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – etwa bei einem Koma, einem Wachkoma oder im Sterbeprozess. Sie kann z. B. festlegen, ob künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung gewünscht ist.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung richtet sich direkt an Ärzte und regelt medizinische Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen – auch außerhalb des Gesundheitsbereichs. Beide Dokumente ergänzen sich ideal.
Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?
Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern – z. B. bei Bewusstlosigkeit, schwerem Schlaganfall oder fortgeschrittener Demenz.
Kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?
Ja, eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden – auch mündlich gegenüber einem Arzt. Teilen Sie den Widerruf allen Beteiligten mit und sammeln Sie alle Kopien ein.
Unser Fazit
Eine Patientenverfügung ist eines der wichtigsten Dokumente, das jeder Mensch – nicht nur Senioren – erstellen sollte. Sie schützt den eigenen Willen und entlastet Angehörige von schwierigen Entscheidungen in dramatischen Situationen. Ergänzen Sie die Verfügung durch ein Notfallarmband und eine gute Dokumentenorganisation, damit alle Unterlagen im Ernstfall schnell zur Hand sind.
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